Allgemeine Grundsätze

Mögliche Organisationsform der Oberschule

Organisationsform unserer Schule

Klassen

Kooperativ organisierte Oberschule

7 / I

Klassenverband

7 / II

8-10

FOR-Klassen

EBR-Klassen

 

Versetzungsbestimmungen Grundschule

Versetzungsbestimmungen Grundschule



Von Klasse 1 in Klasse 2
und
von Klasse 2 in Klasse 3

-Schüler rücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf
- Empfehlung der Wiederholung bei erheblichen Lernrückständen durch den Lehrer
- Eltern entscheiden über Wiederholung

Versetzung für Klassenstufen 3 bis 6
 
- mindestens Note 4
- höchstens 1x Note 5
oder
Note 6
 

 

 

 
Die zweite Wiederholung einerJahrgangsstufe ist in der Regel nicht zulässig.
Es erfolgt ein Aufrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ohne Versetzungsentscheidung.

 

Versetzungsbestimmungen Oberschule

Versetzungsbestimmungen Oberschule

 

Versetzung

 

EBR-Klassen

FOR-Klassen

Von Klasse 7 in Klasse 8 und von Klasse 8 in Klasse 9

In allen Fächern mindestens Note 4

oder

höchstens 3x Note 5,

dabei nur eine Note 5 in Deutsch oder Mathe

 

In allen Fächern mindestens Note 4

oder

1x Note 5

oder

2x Note 5 mit Ausgleich durch Note 3 (in der gleichen Fächergruppe)

dabei nur eine Note 5 in Deutsch oder Mathe

Von Klasse 9 in Klasse 10,

Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife

 

In allen Fächern mindestens Note 4

oder

höchstens 1x Note 5

oder

2x Note 5 mit Ausgleich durch Note 3 (in der gleichen Fächergruppe)

dabei nur eine Note 5 in Deutsch oder Mathe

Abschlussbestimmungen

Abschlussbestimmungen

 

 

kooperativ

 

EBR-Klasse

FOR-Klasse

Abschluss nach Klasse 10

erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife

In allen Fächern mindestens Note 4

oder

höchstens 1x  Note 5 mit Ausgleich durch Note 3 (in der gleichen Fächergruppe)

 

In allen Fächern mindestens Note 4

oder

höchstens 2x Note 5

mit Ausgleich durch Note 3 (in der gleichen Fächergruppe)

Abschluss nach 10:

Realschulabschluss / Fachoberschulreife

2x Note 2 und im Durchschnitt (der restlichen Noten)

3,0 ,

dabei höchstens 1x Note 5

In allen Fächern mindestens Note 4

oder

höchstens 1x Note 5 mit Ausgleich durch 3 ( in der gleichen Fächergruppe)

 

Abschluss nach 10 :

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Nicht möglich !!!

In Fächergruppe I , 2 Naturwissenschaften und in 4 weiteren Fächern Note 3, ansonsten Note 4, statt 1xNote 3 in Fächergruppe I

höchstens 1x Note 4 mit Ausgleich durch 1x Note 2,

statt 1x Note 4 höchstens  1x Note 5 mit Ausgleich durch 1x Note 1 oder 2x Note 2

 

Die Noten im Bereich Naturwissenschaft kann man nicht ausgleichen!!

 

FG I : Fächergruppe I ( Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 bzw. zweite Fremdsprache)

Ausgleich: Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen, dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in Fächergruppe I ausgeglichen werden.

 

 

Leistungsbewertung

1.  Gesetzliche Grundlagen

    Brandenburgisches Schulgesetz vom 12. April 1999
    Sek. 1-Verordnung vom 02. August 2007
    VV Leistungsbewertung vom 08. Oktober 2008

 

2. Grundsätze

Leistungsbeurteilung umfasst: Leistungsermittlung/Leistungsbeurteilung/Mitteilung der Ergebnisse an Schüler/Eltern.

Dient der Information der Schüler und Eltern über Leistungsstand/- Entwicklung; ist Ausgangspunkt für Förderung.

 

3. Bewertungsbereiche:

 

A)        Schriftliche Arbeiten= Klassenarbeiten

            Max. 50% Bedeutung für Zeugnisnote

 B)        Schriftliche Leistungskontrollen

 C)        Mitarbeit im Unterricht

 D)        Arbeit in verschieden Sozialformen

 E)        Fach Sport: Lernziele/Leistungswille/soziale Verhaltungsweisen/individueller Lernfortschritt in                     Abhängigkeit von physischer und psychischer Entwicklung

 F)        Hausaufgaben: Bewertung ist anzukündigen und zu bewerten

 G)       Führen von Heftern

 

Schlüssel für Bewertung mit Noten

 100%-96% =  1

 95%-80%   =   2

 79%-60%   =   3

 59%-45%   =   4

 44%-16%   =   5

 15%-0%     =    6

 

 4. Information und Beratung

 Schüler und Eltern haben Recht auf Auskunft

Leistungskarten gibt es 3x (Oktober, Dezember, April)

Elternsprechtage finden 2x statt (November, Februar)

Klassenarbeiten müssen unterschrieben werden

Schriftliche Benachrichtigung der Eltern über Versetzungsgefährdung ca. 6 Wochen vor Zeugnisausgabe

 

 5. Umgang mit Leistungsverweigerungen

 Leistungsverweigerung i.d.R. „6 „

(unentschuldigtes Fehlen, Betrug/ Täuschung)

 

Grundsätze zur Bewertung der Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht

1. Die Qualität und die Quantität der Antworten sind zu berücksichtigen.

2. Das allgemeine Interesse am Unterricht wird berücksichtigt.

3. Die aktive Teilnahme am Unterricht findet Eingang in die Bewertung.

4. Das konzentrierte und kontinuierliche Arbeiten geht in die Bewertung ein.

5. Es wird berücksichtigt, ob die Schüler mit ihren Antworten Impulse für den weiteren Unterricht, das Gespräch mit der lerngruppe und den gemeinsamen Lernprozess geben.

6. Die Teamfähigkeit bei Gruppenarbeiten wird angemessen berücksichtigt.

7. Das Vorhandensein aller nötigen Arbeitsmaterialien ist ebenfalls ein Punkt, der in die Bewertung eingeht, da nur so eine erfolgreiche Mitarbeit gewährleistet ist.

8. Die Leistungen im Bereich Mitarbeit werden pro Halbjahr mindestens einmal bewertet. Der Fachlehrer legt die Anzahl der Noten selbständig fest.

 

Grundsätze zur Leistungsbewertung und zu Lernkontrollen

 

Grundlagen der Leistungsbewertung sind die Bestimmungen des Brandenburgischen Schulgesetzes, der Grundschulverordnungen und die in den jeweiligen Rahmenlehrplänen formulierten Ziele. Die Fachkonferenz Primarstufe Deutsch legen folgende Kriterien und Verfahren für die Bewertung fest. Die Leistungsbewertung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes, der Anstrengung, Leistungsbereitschaft und sozialen Verhaltensweisen des Schülers durch verbale Einschätzungen des Lehrers ( Arbeit mit Lob und Tadel ) sowie durch die Vergabe von Noten.

 

1. Noten werden für mündliche und schriftliche Leistungskontrollen, Klassenarbeiten, Kurzvorträge,            das Gestalten und Präsentieren von Modellen, Postern, das Führen des Fachhefters in den Klassen 5   und 6 ( Natur- und Gesellschaftswissenschaften ). Die Schüler werden über diese Verfahrensweise in   der 1. Unterrichtsstunde des neuen Schuljahres informiert und müssen für die jeweilige Leistungserbringungen einen angemessenen Zeitraum erhalten.

2. Werden Leistungen aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht erbracht ( Leistungsverweigerung und Täuschung ), so ist durch die Lehrkraft je nach Schwere und Alter bzw. Reife des Schülers zu entscheiden, ob die Note „6“ erteilt wird.

3. Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten können wie oben benannt durch mündliche, schriftliche und praktische Verfahren messen und bewertet werden. Neben den vorgeschriebenen schriftlichen Kurzkontrollen zur Leistungsfeststellung zulässig. Dabei gehen die schriftlichen Kurzkontrollen in den Bereich der mündlichen Bewertung ein und können angekündigt oder unangekündigt erfolgen. Schriftliche Lernkontrollen sollen sich nur auf begrenzte Stoffbereiche bzw.  eine Stoffeinheit beziehen, die den

4. Vorgaben der Rahmlehrpläne entsprechen. Inhalte der schriftlichen Lernkontrollen und vorgeschriebener Klassenarbeiten sind Aufgaben zur Wiedergabe von bestimmten Sachverhalten ( Fakten, Aussagen, Regeln ), zur Beschreibung und Verwendung gelernter Arbeitstechniken sowie Aufgaben zum Anwenden des Gelernten unter Anführung von Beispielen. Kurzvorträge und präsentierende Leistungserbringungen werden langfristig aufgegeben.

5. Mündliche Leistungskotrollen beziehen sich auf aktuelle Unterrichtsthemen, in denen der Schüler in kurzer Zeit sein Wissen durch Vortragen bzw. gezielte Fragestellungen des Lehrers darbieten muss.

6. Mündliche Leistungen gehen zu 60% in die Bewertung der  Jahresnote und schriftliche Leistungen zu 40% in die Bewertung der Jahresnote ein.

7. Die genauen Festlegungen zur Bewertung ( Punktetabelle, Diktat und Aufsatzbewertungen ) sind den schulinternen Curriculas Deutsch zugeordnet und dort abgelegt.

 

Beurteilung der Unterrichtsarbeit (mündlich und sonstige Leistungen)

Klasse 3-6

Name:____________________________

Bewertungsskala

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Ausreichend

Mangelhaft

Ungenügen

Mündliche Leistung

 

 

 

 

 

 

Mitarbeit im Unterricht

 

 

 

 

 

 

Aufmerksamkeit

 

 

 

 

 

 

Unterrichtsbeiträge/

Argumentation

(Qualität/Darstellung)

 

 

 

 

 

 

Kenntnisse des Stoffes

 

 

 

 

 

 

Erfassen von Zusammenhängen und Problemen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

Sonstige Leistungen

 

 

 

 

 

 

Selbstständiges Arbeiten

 

 

 

 

 

 

Planarbeiten/Lernzirkel u.ä.

 

 

 

 

 

 

Hausaufgaben

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtergebnis:___________________

 

Diese Grundsätze der Bewertung wurden ebenfalls in den anderen Fachkonferenzen beschlossen und übernommen.